Auswandern, aber richtig
Wenn Sie die Schweiz definitiv verlassen und bei einer Pensionskasse angeschlossen sind/waren, können Sie Ihr Pensionskassen-Vermögen beziehen oder in eine Freizügigkeitslösung übertragen:
Beim Bezug fallen Quellensteuern an. Diese richten sich nicht nach Ihrem Wohndomizil, sondern nach dem Domizil der Pensionskasse, resp. Freizügigkeitsstiftung. Wir kooperieren mit Stiftungen mit Domizil im Kanton mit den tiefsten Quellensteuern der Schweiz. Dabei sind Steuereinsparungen von über 50% möglich.
Falls Sie Ihr Pensionskassen-Vermögen hingegen weiterhin gewinnbringend anlegen möchten, dann können Sie dies über eine kostengünstigen Freizügigkeitslösungen machen.