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Freizügigkeit & Steuern


Richtig Vorsorgen und dabei Steuern sparen!

  • Bei Stellenwechsel oder Stellenverlust

    Ihr Pensionskassen-Guthaben wird normalerweise an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers transferiert. Bevor Sie das tun, sollten Sie Ihr Kapital auf zwei separate Freizügigkeitskonten aufteilen. Daraus resultieren enorme Steuereinsparungen beim späteren Bezug. Wir begleiten Sie durch den administrativen Dschungel.

  • Auswandern, aber richtig

    Wenn Sie die Schweiz definitiv verlassen und bei einer Pensionskasse angeschlossen sind/waren, können Sie Ihr Pensionskassen-Vermögen beziehen oder in eine Freizügigkeitslösung übertragen:

    Beim Bezug fallen Quellensteuern an. Diese richten sich nicht nach Ihrem Wohndomizil, sondern nach dem Domizil der Pensionskasse, resp. Freizügigkeitsstiftung. Wir kooperieren mit Stiftungen mit Domizil im Kanton mit den tiefsten Quellensteuern der Schweiz. Dabei sind Steuereinsparungen von über 50% möglich.

    Falls Sie Ihr Pensionskassen-Vermögen hingegen weiterhin gewinnbringend anlegen möchten, dann können Sie dies über eine kostengünstigen Freizügigkeitslösungen machen.

Pensionskasse & Freizügigkeit

Stellenwechsel / -verlust

Verlassen der Schweiz

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